Pflegeheime Pflegeheim Züssow

Pflegeheim ZüssowPorträt

Das Pflegeheim Züssow wurde 1994 neu errichtet. Hier finden alte und pflegebedürftige Menschen in Einzel- und Doppelzimmern ein liebevolles Zuhause.

Eingebettet in eine großzügige Parkanlage, liegt unser Haus zentral im Ortskern. Der dreigeschossige Neubau ist modern, hell und freundlich gestaltet – ein Ort zum Wohlfühlen.

Die einzelnen Etagen sind durch einen Fahrstuhl für alle Kunden erreichbar und verfügen jeweils über Gemeinschaftswohnbereiche, die wir z.B. für Betreuungsangebote nutzen. Besonders gemütlich lässt es sich im Wintergarten mit Blick auf die Parkanlage sitzen.

Die Ein- und Zweibettzimmer sind geschmackvoll möbliert, können jedoch gern mit eigenem Mobiliar aufgestockt werden. Eine persönliche Gestaltung der Räume unterstützen wir nach Kräften, damit das Pflegeheim Züssow ganz und gar Ihr neues Zuhause wird. Die sehr gepflegte, großzügig angelegte Parkanlage stellt einen attraktiven Erholungsort dar.

Sie erreichen uns:

Regionalleitung: Katja Kühn
Pflegedienstleitung: Kerstin Voß

038355 649-230
Pflegeheim: Gustav-Jahn-Straße 15 Verwaltung (Anträge etc.): Gustav-Jahn-Straße 1
17495 Züssow
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Leistungen, Umgebung und Lage

Pflege
Grundlage unseres pflegerischen Handelns ist das Strukturmodell, ein wissenschaftlich basiertes Konzept, dem als Kerngedanke die personenzentrierte Pflege zugrunde liegt.

Um eine solche Pflege gewährleisten zu können, wird die persönliche Situation des zu pflegenden Menschen dokumentiert, seine Potenziale zur Selbsthilfe ebenso wie Risiken. Für jeden Kunden wird ein individueller Maßnahmenplan entwickelt, um vorhandene Gesundheitsressourcen zu aktivieren und die notwendige Unterstützung zu gewährleisten.

Betreuung
Im Pflegeheim Züssow ist die soziale Betreuung ein wesentlicher Kern unseres Pflegeansatzes. Wir erreichen unsere Kunden, indem wir an ihre Lebensgeschichte anknüpfen und ihnen Raum und Gelegenheit zur Interaktion und Teilhabe geben. Fortlaufend halten wir abwechslungsreiche Angebote wie gemeinsames Musizieren, Seniorengymnastik oder auch das Gedächtnistraining vor.

Begegnung
Das Pflegeheim Züssow ist ein Haus der Begegnung. Die Kirchgemeinde bietet Besuchsdienste für alle unsere Kunden an. Auf diese Weise ist eine direkte Einbindung in das Gemeinwesen gegeben; Kontakte zu anderen Menschen vitalisieren das Leben.

Die Gemeindepastoren halten regelmäßige Andachten und Gottesdienste im Pflegeheim Züssow.

Unser Angebot

  • Individuelle Pflege und Betreuung
  • Biografie- und Angehörigenarbeit
  • Regelmäßige tägliche Freizeitangebote (z.B. Musiktherapie und Bewegungstanz), die durch zusätzliche weitere Angebote ergänzt werden
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Regelmäßige Gottesdienste im Haus
  • Verpflegung mit Voll-, Schon- und Diätkost
  • Wäscheservice
  • Hausarztprinzip
  • Ärztliche und fachärztliche Betreuung nach Bedarfslage im Haus
  • Friseurleistungen und Fußpflege können im Haus über einen externen Anbieter in Anspruch genommen werden
  • Besuchsdienste der Kirchgemeinde

Der Ort Züssow liegt zentral im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Er verfügt über eine sehr gut ausgebaute Infrastrukturanbindung – einschließlich Bahnverbindung – an städtische Zentren wie Greifswald, Wolgast und Anklam.

Besonders in den Sommermonaten fungiert Züssow als Knotenpunkt für den Usedomer Bädertourismus. Unser ruhig gelegener Ort bietet alle notwendigen Versorgungseinrichtungen des Einzelhandels, der gastronomischen Versorgung, zum Beispiel mit dem Hotel und Hofladen Ostseeländer, und der medizinischen Grundversorgung.

 


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Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann oder Sie sich bei einem Kurzzeitpflegeaufenthalt ein eigenes Bild vom Pflegeheim Züssow machen möchten, können Sie hierzu die Kurzzeitpflege nutzen. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege gibt es keine Vorpflegezeit, d. h. es muss keine häusliche Pflegezeit von sechs Monaten im Vorfeld stattgefunden haben. Die Kurzzeitpflege kann damit auch gleich bei Beginn der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden, auf bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr. Ein vorhandener Pflegegrad ist hierbei keine Voraussetzung.

Verhinderungspflege
Die pflegerische Versorgung von Angehörigen ist eine sehr anstrengende und belastende Tätigkeit. Zur zeitweiligen Entlastung der Pflegepersonen können Sie eine sogenannte Verhinderungspflege im Pflegeheim Züssow in Anspruch nehmen.

Die Verhinderungspflege kann in der Regel für 28 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 haben.
  • Es muss eine Pflegeperson vorhanden sein.
  • Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate gepflegt haben.

Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege
50 Prozent der Ansprüche aus dem Kurzzeitpflegekontingent kann als Verhinderungspflege eingesetzt werden, das bedeutet Verhinderungspflege kann auf bis zu 42 Tage verlängert werden. Andersherum können die Ansprüche auf Verhinderungspflege zu 100 Prozent in Kurzzeitpflege umgewandelt werden. Somit ist eine Verlängerung der Kurzzeitpflege auf bis zu 56 Tage möglich.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 haben.
  • Es muss eine Pflegeperson vorhanden sein.
  • Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate gepflegt haben.

Sie haben Fragen? Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Unsere Leistungen in Verbindung mit der sozialen Pflegeversicherung

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Alle Infos zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege

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Wie bekomme ich einen Platz im Pflegeheim Züssow?

Wer stellt den Antrag?
Künftige Kunden selbst bzw. gesetzlicher Vertreter / Betreuer

Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Ein schriftlicher Antrag wird beim Medizinischen Dienst der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Dieser stellt den Hilfebedarf fest und stuft die betreffende Person in einen Pflegegrad ein.

Woher bekomme ich ein Formular?
Bitte bei der Krankenkasse anfordern.

Vor der Einreichung des Aufnahmeantrages benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis des Hausarztes oder des behandelnden Arztes.

Wer stellt den Antrag?
Künftige Bewohner selbst bzw. gesetzlicher Vertreter / Betreuer

Wo wird der Antrag eingereicht?
Pflegeheim Züssow (Verwaltung), Gustav-Jahn-Str. 1, 17495 Züssow

Der Vertrag wird durch uns erstellt.
Anschließend besprechen wir ihn ausführlich mit Ihnen.
Selbstverständlich sind Sie jederzeit zu einem Vorgespräch eingeladen.
Individuell stimmen wir den Termin Ihres Einzuges mit Ihnen ab.

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