"Öko-Landwirtschaft spielt […] eine zentrale Rolle für eine nachhaltige Entwicklung weltweit.
[…] Bei einer Umfrage des Marktforschungsinstituts AMM gaben 30% an, mehr Bio während der Corona-Krise zu kaufen. Als Grund dafür gaben die Kundinnen und Kunden die Vorzüge von Öko an: hochwertig, umweltfreundlich und gesund. Außerdem gaben die Befragten an, stärker regionale Bäuerinnen und Betriebe unterstützen zu wollen"
(Quelle: https://www.abcert.de/ueber-uns/zahlen-und-fakten)
Voraussetzung für die Nutzung des EU Bio- bzw. Bioland - Siegels ist eine Zertifizierung des Unternehmens gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Die EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und ihre Durchführungsbestimmungen gelten seit Januar 2009.
Um zu gewährleisten, dass die Erzeugung oder Verarbeitung von Produkten die hohen Qualitätsanforderungen erfüllen, müssen sich Nutzer des Bio-Siegels jährlich neu zertifizieren lassen. Zusätzlich dient die Kontrolle dem Verbraucherschutz und soll sicherstellen, dass auch wirklich nur Bio draufsteht, wo Bio drin ist. Unsere Bio-Bereiche im GB arbeiten werden deshalb in jedem Jahr von der Kontrollstelle A.B.CERT kontrolliert.
Die Gärtnerei und der Bauernhof in Züssow produzieren seit 2003 nach den Bioland - Richtlinien, die die Anwendung der organisch-biologischen Landbaumethode im Detail erklären und somit die Überprüfung des so definierten Anbaus ermöglichen.
Mit der Feinkostmanufaktur im Hotel Ostseeländer, dem Bio-Hofladen & Café Ostseeländer in Züssow sowie unserem Naturkostladen & Bio-Imbiss Pommerngrün und dem Bio-Bistro Alte Sternwarte in Greifswald haben wir vier weitere Angebote, die durch A.B.CERT auf die Einhaltung der Vorschriften und Gesetze nach EU-Richtlinien auf Herz und Nieren geprüft werden. Warenflüsse, Lieferscheine, Rechnungen, Verkaufszahlen müssen stimmig nachweisen, dass alle Bereiche entsprechend ihrer Anmeldung bei der Kontrollstelle ausschließlich ebenfalls zertifizierte Bio-Produkte verwenden. Für alle beteiligten Kolleginnen und Kollegen jedes Jahr eine aufregende Zeit. Alles richtig gemacht?
Ja! Große Freude und Stolz nach zwei Tagen der Kontrolle: In den Bereichen Landwirtschaft, Gärtnerei, Feinkostmanufaktur und Bio-Gastronomie gemäß Verordnungen (EG) 834/2007 und 889/2008 wurden am 21.und 22.06.2021 (wie bereits im letzten Jahr) keine Abweichungen festgestellt.
Herzlichen Glückwunsch!