Personalbemessung – Was kommt da auf uns zu?

Projektarbeit geht am besten voran, wenn ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um sich einmal komplett in die Materie hineinzudenken. Aus diesem Grund trafen sich die Verantwortlichen des Pommerschen Diakonievereins, Geschäftsbereich pflegen, am 10. und 11. April 2024 im Tagungs- und Freizeitzentrum des Berufsbildungswerks.

Der thematische Schwerpunkt war diesmal die Personalbemessung nach §113c SGB XI. Im Zuge der Klausurtagung soll ermittelt werden, wie viele Mitarbeitende welcher Qualifikation zu welcher Zeit und bei welcher Tätigkeit zur Umsetzung der Kundenversorgung erforderlich sind. Damit soll dem vorherrschenden Problem des anhaltenden Personalbedarfs entgegengewirkt werden. Künftig wird es daher nicht mehr die bisher übliche Fachkraftquote von 50% in den Pflegeheimen geben. Diese konnte zuletzt aufgrund der demografischen Bedingungen auch nicht mehr in allen Bereichen gehalten werden. Daher müssen nun sämtliche Strukturen, Organisationseinheiten, Prozesse und Arbeitsabläufe neu überdacht und im Bedarfsfall angepasst werden. Immer vor dem Hintergrund der Fragen: Wie entlasten wir unser Pflegepersonal? Welche Unterstützung können wir geben, damit die personellen Ressourcen sinnvoll genutzt werden können und im besten Fall möglichst viel Zeit für die tatsächliche Arbeit an den Kunden bleibt?

Vermehrt wird dabei auch auf die Qualifikation und Delegation der Pflegehilfskräfte gesetzt. Um diese zu befähigen, bedarf es zusätzlicher Schulungen zu den unterschiedlichen Aufgabenprofilen. Stellenbeschreibungen müssen neu formuliert und Pflegetouren neu geplant werden. Auch die Unterstützung des Pflegepersonals durch neue Technologien ist immer wieder Thema im Geschäftsbereich. Daher wird aktuell auch über den Einsatz KI-gestützter Software, zur vereinfachten Pflegedokumentation, oder die Nutzung passiver Exoskelette, zur Förderung der Rückengesundheit im Arbeitsalltag, nachgedacht. Hierzu sichten die Verantwortlichen immer wieder neue Produkte und technische Innovationen.

Das Projekt zur Umsetzung der Personalbemessung erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Offenheit und flexiblem Denken. Das Argument „Wir machen es so, weil es schon immer so war“, kann hier nicht mehr gelten. Gleichzeitig bietet diese Gesetzesänderung die Chance auf eine positive Entwicklung. Der Geschäftsbereich pflegen möchte sie ergreifen und versucht sich daher optimal auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten.

Woran müssen wir denken? Was bleibt, was wird angepasst? Wie bleiben wir zukunftsfähig?

In Gruppen wurden die verschiedenen Themen heiß diskutiert und anschließend erfolgte eine Ergebnispräsentation und Abstimmung im Plenum. Gemeinsam konnte so eine gemeinsame Strategie erarbeitet werden, die nun für alle richtungsweisend ist.

Die tatsächliche Umsetzung in einem ersten Pilotprojekt soll bereits ab Mai erfolgen.