Pommerscher Diakonieverein e.V. fordert sofortiges Impfangebot für Risikopersonen und Mitarbeiter*innen der Wohn- und Werkstätten der Eingliederungshilfe

In den Wohnstätten für behinderte Menschen, die durch den Pommerschen Diakonieverein e.V. an den Standorten Züssow und Greifswald betrieben werden, haben sich die Infektionen mit dem Corona-Virus unter den dort lebenden und arbeitenden Menschen exponentiell verbreitet.

In den Wohnstätten Züssow sind derzeit 24 Bewohner*innen und 10 Mitarbeiter*in mit Corona infiziert. Im Greifswalder Martinstift haben sich nach aktuellem Kenntnisstand 23 der dort lebenden 25 Bewohner*innen sowie 7 Mitarbeiter*innen mit dem Virus angesteckt. An beiden Standorten mussten einige der betroffenen Personen intensivmedizinisch behandelt werden bzw. befinden sich in intensivmedizinischer Behandlung. Ebenfalls sind zwei Todesfälle in Zusammenhang mit der Covid19-Infektion zu beklagen.  

Für die Einrichtung wird es zunehmend schwierig, die laufenden Dienste abzusichern bzw. auch Mitarbeiter*innen aus anderen Einrichtungen zu motivieren, ohne vorherige schützende Impfung Dienste in den gefährdeten Bereichen zu übernehmen. Die Lage in den betreffenden Wohnstätten kann insofern nicht anders als dramatisch bezeichnet werden.

In der bundesweiten Prioritätensetzung zur Impfung gegen das Coronavirus sind Menschen mit Behinderung pauschal in die zweite Kategorie eingestuft worden. Folglich wurden sie bisher bei den Impfangeboten wenig bis gar nicht berücksichtigt. Diese Tatsache stellt insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen eine Gefährdung da, die diese Personengruppe nur bedingt über die sie betreffenden Krankheitssymptome kommunizieren kann. Darüber hinaus trägt die Wohnsituation in den Wohngruppen dazu bei, dass die Übertragung des Virus (und erst recht seiner Mutanten), sobald erste Infektionen in den betreffenden Häusern festgestellt werden, kaum zu vermeiden sind. Schon die Einhaltung der Quarantäneanordnungen ist sehr schwer zu kommunizieren und umzusetzen. Bezüglich der besonderen Risiken, die sich aus gemeinschaftlichen Wohnformen ergeben, unterscheiden sich die Einrichtungen der Eingliederungshilfe in nichts von den Einrichtungen der stationären Pflege, die in den ersten Wochen dieses Jahres prioritär für Impfungen vorgesehen waren.

Leitende Mitarbeiter*innen des Pommerschen Diakonievereins haben sich bereits seit Wochen darum bemüht, Impftermine für behinderte Menschen der Werkstatt und der Wohnstätten mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald abzustimmen. Leider ohne jeden Erfolg. Erst am 11.03.21 wurden Impfungen in den Greifswalder Wohnstätten für den 19.03.21 angekündigt. Diese mussten, aufgrund des zwischenzeitlichen Stopps für Impfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca, ausgesetzt werden und sind nun für die 12. KW vorgesehen. Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens sind Impfungen nun jedoch nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr möglich.  

Als Leistungsanbieter, der Wohnstätten für behinderte Menschen auch im Landkreis Vorpommern-Rügen vorhält, mussten wir feststellen, dass die im dortigen Landkreis befindlichen Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe bereits im Januar und Februar (Abschluss der zweiten Impfung war am 09.02.21!) vollständig durchgeimpft waren. Das unterschiedliche Impfgeschehen in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen wirft die Frage auf, nach welchem Schlüssel die im Land vorhandenen Impfdosen auf die Landkreise verteilt wurden bzw. werden und wie die Organisation der Impfungen landkreisbezogen erfolgt.

Der Vorsteher des Pommerschen Diakonievereins, Dr. Michael Bartels, hat sich in einem Schreiben, unter Bezugnahme der geschilderten Problematik an die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig, sowie an den Landrat des Kreises Vorpommern-Greifswald, Michael Sack gewandt und fordert sofortige Impfangebote für Risikopersonen und Mitarbeiter*innen der Wohn- und Werkstätten der Eingliederungshilfe. Denn wo es um das Leben gefährdeter Gruppen in unserem Gemeinwesen geht, müssen Beweggründe, Entscheidungen oder gar daraus resultierende Versäumnisse nicht nur geklärt sondern auch erklärt werden. Die betreffenden Menschen haben ein Recht darauf.