Stationäres Wohnen, persönliches Budget, Teilhabe am Arbeitsleben - EUTB Bürgerhafen

Seit etwa einem Jahr gibt es beim Bürgerhafen Greifswald ein Beratungsangebot, welches sich an Menschen mit Behinderung sowie an von Behinderung bedrohte Menschen wendet. Die Teilhabeberatung besteht ergänzend neben der gesetzlichen Beratungspflicht der Rehabilitationsträger und arbeitet unabhängig von Leistungserbringern.

Anlässlich des einjährigen Bestehens lud die Beratungsstelle am 6. März zum Tag der offenen Tür ein und zahlreiche Netzwerkpartner sowie Ratsuchende folgten der Einladung.

Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) geschaffen. Dieses bringt mit Inkrafttreten der dritten Stufe im Jahr 2020 große Veränderungen hinsichtlich des stationären Wohnens mit sich. Die Beratungsstelle steht aber auch für alle weiteren Themen zu Verfügung – sei es der Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget oder neue Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Information und Beratung erhalten Ratsuchende auch bei Fragen zu Leistungen der medizinischen Reha, der Teilhabe an Bildung, der sozialen Teilhabe sowie deren Antragstellung; zu Hilfsmitteln und Assistenz; zur Zuständigkeit der Rehabilitationsträger und zum Schwerbehindertenrecht.

Mit Sitz in Greifswald, Rakower Straße 18, ist die Beratungsstelle des Bürgerhafens für den nördlichen Teil des Landkreises Vorpommern-Greifswald zuständig. Die EUTB wird auf Grundlage des Neunten Sozialgesetzbuchs vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert, um die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen zu stärken. Seit 2018 entstehen bundesweit Beratungsstellen, bei denen sich Betroffene sowie deren Angehörige und Partner zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe unbürokratisch und unentgeltlich beraten lassen können.